Ausländerangelegenheiten

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Landkreis GöttingenReinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Telefon: 0551 525-0
Telefax: 0551 525-62588
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis­goet­tin­gen.de

Haben Sie Fragen, zum Beispiel zu Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner oder zu unseren Servicezeiten, dann wenden Sie sich bitte an unser zentrales Infobüro am Haupteingang. Dieses ist montags bis donnerstags von 07:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr für Sie da.

Für allgemeine Fragen oder eine erste Kontaktaufnahme ist die Kreisverwaltung während der Servicezeiten ansprechbar. Diese sind verbindlich festgelegt auf die Vormittage am Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr, sowie den Donnerstagnachmittag von 13:30 bis 16:00 Uhr. 
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Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung VCard
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Allgemeine Informationen

Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus Internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im Nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Wo ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen.

Landkreis Göttingen

Carl-Zeiss-Straße 5

37081 Göttingen

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