Bebauungsplan

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Räumliche Planung und Entwicklung (Herr Galley)
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37434 Gieboldehausen
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Landkreis GöttingenReinhäuser Landstraße 4
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Haben Sie Fragen, zum Beispiel zu Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner oder zu unseren Servicezeiten, dann wenden Sie sich bitte an unser zentrales Infobüro am Haupteingang. Dieses ist montags bis donnerstags von 07:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr für Sie da.

Für allgemeine Fragen oder eine erste Kontaktaufnahme ist die Kreisverwaltung während der Servicezeiten ansprechbar. Diese sind verbindlich festgelegt auf die Vormittage am Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr, sowie den Donnerstagnachmittag von 13:30 bis 16:00 Uhr. 

Allgemeine Informationen

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

An wen muss ich mich wenden?

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

Die Zuständigkeit liegt bei der entsprechenden Mitgliedsgemeinde.

Für die Gemeinden Bilshausen, Gieboldehausen, Krebeck und Rhumspringe wenden Sie sich bitte an die Samtgemeinde Gieboldehausen - Fachbereich Bauen und Wohnen.

Zuständige Stelle

Planungsamt der Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises.

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