Bis zum 19.01.2033 muss jede/r Fahrerlaubnisinhaber/in im Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins sein.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass der sogenannte "Pflichtumtausch" der alten Papierführerscheine in den EU-Kartenführerschein entsprechend einer Tabelle nach Geburtenjahrgängen durchgeführt werden muss. Sinn dieser Gruppenbildung ist die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Abwicklung durch die Fahrerlaubnisbehörden. Owohl die Papierführerscheine eigentlich noch bis zum 19.01.2033 gültig sind, muss die Umstellung der noch geschätzten ca. 15 Millionen Papierführerscheine in diesen geordneten Strukturen ablaufen.
Der Pflichtumtausch betrifft zunächst nur die Personen, die noch graue oder rosa Papierführerscheine besitzen und die zu den Geburtsjahrgängen 1953-1958 gehören. Nur diese Gruppe muss den Führerschein bis zum 19.1.2022 getauscht haben. Selbstverständlich kann jede/r Inhaber/in von Papierführerscheinen wie auch bisher jederzeit die Umstellung beantragen.
Die nächste Gruppe wird ein Jahr später verpflichtet, nämlich die Jahrgänge 1959-1964 bis zum 19.1.2023. Die Umstellung erfolgt weiter jahrgangsgruppenweise bis zum 19.1.2025.
Danach müssen die vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine gestaffelt nach Ausstellungsjahr umgetauscht werden.
