Gewerbesteuer

zuklappen
Steuern
Hahlestraße 1
37434 Gieboldehausen
Telefon: 05528 202-230
E-Mail: Zum Kontaktformular

Frau Schneegans

E-Mail: steuern@sg-gieboldehausen.de

zuklappen
Finanzamt Northeim-Herzberg VCard
Graf-Otto-Straße 31
37154 Northeim
Telefon: +49 5551704-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://lst­n.­nie­der­sach­sen.­de/­steu­er/­fi­nan­zaem­ter/­fi­nanz­amt-nort­heim-herz­berg-am-harz-183947Öffnungszeiten:

Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr


Di.: 08:00 - 12:00 Uhr


Mi.: geschlossen


Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (Do. vor Feiertagen und vor dem 24. u. 31. Dezember: 08:00 - 12:00 Uhr)


Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr



Allgemeine Informationen

Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500?
Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.

Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.

Die Gemeinde sendet Ihnen einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum. 

Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.

Für die einzelnen Mitgliedsgemeinden gelten folgende Hebesätze:

Mitgliedsgemeinde Gewerbesteuer
Bilshausen 340 v. H.
Bodensee 340 v. H.
Gieboldehausen 360 v. H.
Krebeck 380 v. H.
Obernfeld 360 v. H.
Rhumspringe 320 v. H.
Rollshausen 350 v. H.
Rüdershausen 350 v. H.
Wollbrandshausen 350 v. H.
Wollershausen 320 v. H.
Rechtsgrundlage

Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html

-    Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
-    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
-    Hinzurechnungen § 8 GewStG
-    Kürzungen § 9 GewStG

- Gewerbesteuerbefreiungen § 3 GewStG
-    Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG

- Gewerbesteuermessbetrag § 14 GewStG
-    Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG

Anträge / Formulare

-    Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
-    Onlineverfahren: www.Elster.de
-    Schriftform erforderlich: nein 
-    Persönliches Erscheinen nötig: nein

zurück