Melderegisterauskunft

Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Gieboldehausen
Hahlestr. 1
37434 Gieboldehausen
Telefon: 05528 202-0
Telefax: 05528 202-89
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­samt­ge­meinde-gie­bol­de­hau­sen.de
Öffnungs-/Servicezeiten Bürgerbüro ohne Terminvereinbarung:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Öffnungs-/Servicezeiten Bürgerbüro mit Terminvereinbarung (online oder telefonisch):
Montag 7.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag 7.30 - 12.00 Uhr
Samstag (14-tg.) 9.00 - 13.00 Uhr


Öffnungszeiten Verwaltung:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr sowie 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr sowie 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr sowie 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Allgemeine Informationen

Über eine Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Gieboldehausen - Bürgerbüro.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausweisdokument
  • Gebühr
Anträge / Formulare

Die einfache Melderegisterauskunft wird jedermann ohne Vorliegen besonderer Voraussetzungen erteilt. Hierbei werden Vor- und Familiennamen, Doktorgrad sowie Anschriften zu der ange- fragten Person weitergegeben.

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