Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Obdachlosenhilfe
| Ordnungsamt | |
| Hahlestraße 1 37434 Gieboldehausen Telefon: 05528 202-212 Telefon: 05528 202-211 E-Mail: Zum Kontaktformular | |
E-Mail: ordnung@sg-gieboldehausen.de | |
| Landkreis Göttingen - Fachbereich Soziales Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Telefon: 0551525-0 Telefax: 0551525-62588 E-Mail: info@landkreisgoettingen.deHomepage: https://www.landkreisgoettingen.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
Zuständige Stelle
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
