Personalausweis

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Bürgerbüro
Hahlestraße 1
37434 Gieboldehausen
Telefon: 05528 202-0
E-Mail: Zum Kontaktformular

E-Mail: buergerbuero@sg-gieboldehausen.de


Allgemeine Informationen

Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

  • Eintragungen unrichtig werden oder
  • das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten für Ihren neuen Personalausweis sind höher.

Bitte beachten Sie, dass mit sofortiger Wirkung bei der Beantragung von einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass eine aktulle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde) vorzulegen ist.

Gem. § 9 Absatz 3 Satz 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) hat die antragstellende Person die für die Beantragung erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Aufgrund der häufig fehlenden Zweitnamen, der oft falsch eingetragenen Geburtsorte sowie die Berücksichtigung der Sonderzeichen in den neuen Pass- und Ausweisdokumenten, sieht es die Samtgemeinde Gieboldehausen als zwingend notwendig an, sich aktuelle Personenstandsurkunden vorlegen zu lassen.

In Bezug auf die Berücksichtigung der Sonderzeichen, ist mitzuteilen, dass Sonderzeichen erst mit Einführung des neuen Bundesmeldegesetz (BMG) in die Pass- und Ausweisdokumente eingefügt werden können.

Verfahrensablauf

Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Gieboldehausen - Bürgerbüro.

Voraussetzungen

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • in Deutschland gemeldet sind.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • digitales Passbild (Fotografen/Drogerien oder Vorort im Bürgerbüro)

 

Welche Gebühren fallen an?
  • EUR 46,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass, Kinderreisepass oder vorläufiger Reisepass.

Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 3 - 4 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgerbüro abholen können.

Was sollte ich noch wissen?

Falls ihr Personalausweis verloren gegangen ist, melden Sie bitte den Verlust im Bürgerbüro.

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