Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Bitte beachten Sie, dass mit sofortiger Wirkung bei der Beantragung von einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass eine aktulle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde) vorzulegen ist.
Gem. § 9 Absatz 3 Satz 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) hat die antragstellende Person die für die Beantragung erforderlichen Nachweise zu erbringen.
Aufgrund der häufig fehlenden Zweitnamen, der oft falsch eingetragenen Geburtsorte sowie die Berücksichtigung der Sonderzeichen in den neuen Pass- und Ausweisdokumenten, sieht es die Samtgemeinde Gieboldehausen als zwingend notwendig an, sich aktuelle Personenstandsurkunden vorlegen zu lassen.
In Bezug auf die Berücksichtigung der Sonderzeichen, ist mitzuteilen, dass Sonderzeichen erst mit Einführung des neuen Bundesmeldegesetz (BMG) in die Pass- und Ausweisdokumente eingefügt werden können.
